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   VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990   

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https://dejure.org/2011,67696
VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990 (https://dejure.org/2011,67696)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990 (https://dejure.org/2011,67696)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - RO 8 K 10.1990 (https://dejure.org/2011,67696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit des Verdienstausfalls des Haushaltshilfe leistenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 37/79

    Gewährung von Haushaltshilfe - Führung des Haushalts

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990
    § 38 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz SGB V sieht die Erstattung von Verdienstausfall für den Fall vor, dass es sich bei der selbstbeschafften Haushaltshilfe um einen Hausgenossen - hier den Ehemann - handelt (vgl. hierzu BSGE 51, 78).

    Eine "Weiterführung" des Haushalts soll begriffslogisch, systematisch und nach Sinn und Zweck der Regelung nur dann in Betracht kommen, wenn die die Hilfe übernehmende Person auch schon vor der eingetretenen Zwangslage an der Haushaltsführung beteiligt war (BSGE 51, 78; 87, 149 ff.).

  • BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R

    Zeitliche Begrenzung der Haushaltshilfe in der Krankenversicherung

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990
    Eine "Weiterführung" des Haushalts soll begriffslogisch, systematisch und nach Sinn und Zweck der Regelung nur dann in Betracht kommen, wenn die die Hilfe übernehmende Person auch schon vor der eingetretenen Zwangslage an der Haushaltsführung beteiligt war (BSGE 51, 78; 87, 149 ff.).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 20/76

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für die Beschäftigung

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2011 - RO 8 K 10.1990
    § 185 b Abs. 1 Satz 1 RVO sieht hiernach in der Berufstätigkeit des gesunden Ehegatten einen Grund dafür, daß dieser "den Haushalt nicht weiterführen kann"." Umgekehrt hat das Bundessozialgericht aber die Übernahme der Haushaltsführung während der ohnehin arbeitsfreien Zeit oder während eines regulären Tarifurlaubs als zumutbar angesehen (BSGE 43, 236, 237).
  • VGH Bayern, 08.02.2016 - 14 ZB 15.204

    Kein Beihilfeanspruch für Einkommensausfall durch Sonderurlaub

    Mit seiner vollumfänglichen Bezugnahme auf die Begründung des im Übrigen durch Klagerücknahme wirkungslos gewordenen Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3. Februar 2011 - RO 8 K 10.1990 - (juris) kommt der Kläger seinen ihm nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungspflichten nicht nach.
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